Monatliche Unterrichtskosten bei wöchentlich erteiltem Unterricht
Unterrichtsdauer pro Woche | Kinder und Jugendliche | Erwachsene | |
---|---|---|---|
Einzelunterricht | 30 Min. | 88€ | 94€ |
45 Min. | 128€ | 141€ | |
60 Min. | 178€ | 189€ | |
14 – tägig | 30 Min. | 44€ | 47€ |
45 Min. | 64€ | 70€ | |
60 Min. | 89€ | 94€ | |
2er Gruppe | 45 Min. | 64€ | 70€ |
60 Min. | 89€ | 94€ | |
3er Gruppe | 45 Min. | 42€ | 47€ |
60 Min. | 59€ | 63€ |
Musikalische Früherziehung
Unterrichtsdauer pro Woche | 12 Monate Mindestlaufzeit | 6 Monate Mindestlaufzeit | 3 Monate Mindestlaufzeit | |
---|---|---|---|---|
Musikalische Früherziehung | 45 Min. | 35€ | 40€ | 45€ |
Baby-Kurs | 30 Min. | 25€ | 30€ | 35€ |
Keyboardklasse | 45 Min. | 40€ | 45€ | — |
(Kinder und Jugendliche, d.h. bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres)
Einzelunterricht:
- Klavier
- Geige
- Irische Geige (Irish Fiddle)
- Gitarre, E-Gitarre, Ukulele
- Bratsche
- Gesang
- Saxophon
- Klarinette
- Querflöte
- Mandoline
Musikalische Früherziehung
Dienstags: 11:30 – 12:00 Uhr (2m-1 Jahre)
15:00 – 15:45 Uhr (2-4 Jahre)
16:00 – 16:45 Uhr (5 Jahre)
Mittwochs: 15:00 – 15:45 Uhr (2-4 Jahre)
16:00 – 16:45 Uhr (6 Jahre Keyboard Klasse)
Musikalische Früherziehung – Was wird gelernt?
Ensemble (Geige, Bratsche)
45 min. bis zu 5 Teilnehmer.
60 min. bis zu 10 Teilnehmer 60 min.
Gitarrenensemble
1,5 Stunden, mindestens 4 Teilnehmer, ab 9 Jahre.
Zahlungspflicht:
1) Die Unterrichtsentgelte sind fortlaufend, auch während der Ferien, sowie bei Krankheitszeiten des Schülers/der Schülerin zu zahlen und jeweils monatlich im Voraus.
2) Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahrespreis, der in Form von 12 Monatsbeiträgen zu entrichten ist und bei der die Ferienzeiten NICHT berechnet sind.
3) Die SchülerInnen sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden angehalten. Die Unterrichtskosten sind auch für versäumte Stunden zu zahlen.
4) Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule.
5) Von der Lehrkraft abgesagter Unterricht wird nachgeholt oder erstattet.
6) Das Unterrichtsverhältnis beginnt mit der Aufnahme in den Unterricht. Die vorstehende Schulordnung bildet den Inhalt des Unterrichtsvertrages und gilt durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular als anerkannt.
7) Für das Notenmaterial haben die Schüler/Schülerin Sorge zu tragen. Dieses kann käuflich erworben werden oder in der Musikbibliothek der Stadtbücherei Neumünster entliehen werden (kostenlos bis 18 Jahre).
Instrumentenmiete: Für Streichinstrumente (Violine) 15 €/Monat. Andere Instrumente nach Absprache?
Probezeit
Der erste Monat nach Unterrichtsbeginn gilt als Probezeit, mit Ausnahme der musikalischen Früherziehung, die eine Probestunde anbietet. Bis zum letzten Unterrichtstag des Probemonats kann das Unterrichtsverhältnis schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich gekündigt werden. Der Unterricht ist auch während der Probezeit zahlungspflichtig.
Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate (ab dem Datum des Eingangs der Kündigung).
Im Rahmen der Musikalischen Früherziehung eine unverbindliche Probestunde angeboten wird. Nach der Probestunde verpflichtet sich der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an einem Kurs mit einer Laufzeit von wahlweise 12 Monaten, 6 Monaten oder 3 Monaten. Nach Vertragsabschluss ist ein Wechsel in eine andere Kurslaufzeit oder eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ausgeschlossen. Alle vertraglichen Verpflichtungen bleiben bis zum Ende des gewählten Kurszeitraums bestehen.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei langfristiger Krankheit (nachzuweisen durch ärztliches Attest), Schwangerschaft, plötzlichem Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel (nachzuweisen durch amtliche Abmeldung oder Arbeitsvertrag) oder Beendigung der Schule (Studienbeginn).
Die Musikschule ist berechtigt, die Unterrichtspreise zu erhöhen. Bei bestehenden Verträgen ist der Vertragspartner 2 Monate vor Eintritt der Preiserhöhung schriftlich zu benachrichtigen. Der Vertragspartner kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung zum Eintritt der Preiserhöhung schriftlich ausüben.
Inkrafttreten
Diese Preisliste tritt am 12. Januar 2025 in Kraft.